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Naturverträgliche Energiewende geht nur gemeinsam

NABU: Abwägungsprozesse in den Bezirksregierungen elementar zur Wahrung aller Gemeinwohlinteressen

 

Düsseldorf – In einer gemeinsamen Stellungnahme der Naturschutzverbände in NRW zum Entwurf der 2. Änderung des Landesentwicklungsplans hatte der NABU NRW bereits im Juli der übergeordneten Landesplanung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien erhebliche Mängel attestiert.

 

Dessen ungeachtet entfaltet der Plan aktuell schon Bedeutung für laufende Regionalplanänderungsverfahren, insbesondere bei der Ausweisung von Windenergiegebieten. Daher gab es in fast allen Planungsregionen in den vergangenen Monaten auch Gespräche zwischen dem NABU und der jeweiligen Bezirksregierung beziehungsweise dem Regionalverband Ruhr, bei denen der NABU seine Forderungen für eine naturverträgliche Energiewende unterstreichen konnte.

 

Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW, sieht in der Gesprächsbereitschaft in den Planungsregionen ein positives Zeichen: „Noch können die Weichen richtig gestellt werden. Für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist es unabdingbar, dass wir bei der Energiewende an einem Strang ziehen und das Fachwissen der Naturschutzverbände sowie die gesamte Datengrundlage zum Vorkommen windenergiesensibler Arten bei der Suche nach geeigneten Windenergiegebieten von Beginn an Berücksichtigung findet.“ Die Steuerung des Windenergieausbaus in den einzelnen Planungeregionen sei in unterschiedlichen Stadien. Auch bei der Bewertung einzelner Flächenkategorien seien Unterschiede erkennbar. So sei es zum Beispiel richtig und wichtig, dass im waldarmen Münster gemäß aktuellem Regionalplanentwurf Waldbereiche und auch die für die Biotopvernetzung und -entwicklung wichtigen „Bereiche zum Schutz der Natur“ im Regelfall von der Windenergie freigehalten werden sollen.

 

Flankiert wurden die Gespräche auf Planungsebene von einem verbandsinternen Austausch mit den NABU-Aktiven vor Ort. „Der Ausbau der Windenergie und der Freiflächenphotovolktaik ist natürlich ein Thema, das unsere ehrenamtlichen Naturschützer*innen stark umtreibt und bei dem sie konstruktiv mitgestalten möchten. Viele blicken jedoch mit großer Sorge auf den Pfad, der durch die neuen gesetzlichen Regelungen und planerischen Vorgaben auf Bundes- und NRW-Ebene vorgezeichnet wird und sehen ihre jahrelange harte Arbeit durch die massiven Beschränkungen des Natur- und Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen gefährdet“, erklärte die NABU-Landeschefin.

 

Es sei aber fraglos im Interesse aller Entscheidungsträger*innnen und beteiligten Akteure die Flächenziele für den Windenergieausbau in der vorgegebenen Frist zu erfüllen. In den Gesprächen sei nochmals deutlich geworden, so Naderer, dass die Regionalplanungsbehörden umsichtig mit der Aufgabe umgingen, zwischen den verschiedenen Raumansprüchen eine sorgfältige Abwägung zu erzielen, welche auch dem drastischen Verlust von Naturflächen und der Artenvielfalt im Land Rechnung trage. Daher stoße die harsche Kritik einzelner industrienaher Lobbyverbände an der Vorgehensweise der Regionalplanungsbehörden, wie im Münsterland, bei der Landesvorsitzenden auf Unverständnis: „Das öffentliche Wettern des LEE gegen die Bezirksregierung Münster ist nur aus Betreibersicht nachvollziehbar. Bei der Regionalplanung geht es aber um Planungsprozesse, die per Gesetz die Abwägung von unterschiedlichen Interessen an Gütern des Gemeinwohls im Blick behalten müssen. Das sollte sich auch der LEE zu Herzen nehmen.“