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Pestizidreduktion in NRW zügig umsetzen

Vertane Chance auf EU-Ebene erfordert konsequenteres und stärkeres Handeln der Landesregierung

 

Düsseldorf – Eine Verordnung zur verbindlichen Reduktion von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft wurde vor wenigen Tagen durch eine Mehrheit im EU-Parlament abgelehnt. Die Europäische Kommission hatte die „Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (Sustainable Use Regulation, Abk. SUR) im Juni 2022 zur Umsetzung des Europäischen „Green Deal“ vorgeschlagen. „Sollte es bei der Ablehnung der Verordnung bleiben, vertun wir eine große Chance, den Rückgang der Biologischen Vielfalt aufzuhalten“, erklärte die NABU-Landesvorsitzende, Dr. Heide Naderer heute in Düsseldorf.

 

Der Einsatz der Pflanzenschutzmittel, die wildlebende Tiere und Pflanzen zum Schutz der Nutzpflanzen töten, mag kurzfristig als der einfachere Weg erscheinen, wirtschaftlich zu arbeiten und Nahrungsmittel zu produzieren. Das Niveau auf dem der Pflanzenschutzmitteleinsatz aktuell stattfindet sei aber auch für die Landwirtschaft problematisch, da die Zielorganismen zunehmend Resistenzen entwickeln. „Deshalb ist eine konsequente Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes notwendig, um einen wirksamen Pflanzenschutz, funktionale Agrarökosysteme und damit die Lebensmittelproduktion langfristig zu sichern“, so Naderer weiter.

 

Auch viele Landwirte und Landwirtinnen haben die Notwendigkeit einer Pestizidreduktion erkannt und zeigen, wie Lebensmittelproduktion ohne oder aber mit geringem Einsatz dieser Mittel funktioniert. Damit sie nicht mit der Verantwortung für Pflanzen- und Naturschutz allein gelassen werden, bedarf es dringend unterstützender, weitsichtiger Regelungen und Planungssicherheit.

Naderer: „Hier ist die Landesregierung gefordert trotz der uneindeutigen Haltung auf EU-Ebene für Nordrhein-Westfalen nun ambitionierte Maßnahmen zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln zu entwickeln und zügig umzusetzen – so wie es im Koalitionsvertrag der Landesregierung festgehalten ist.“

 

Dabei sei eine Reduktion der gesamten Menge und Toxizität ebenso notwendig, wie ein wirksamer Schutz der wildlebenden Arten in Naturschutzgebieten und eine Unterstützung von Landwirten und Landwirtinnen, die in Schutzgebieten auf Pestizide verzichten. Orientieren müsse sich die Landesregierung dabei an den Vorgaben der EU-Verordnung, die eine Reduktion des Einsatzes und des Risikos von Pflanzenschutzmitteln um 50% sowie einen Verzicht auf chemisch-synthetische Mittel in ökologisch besonders sensiblen Gebieten wie Naturschutzgebieten vorgesehen hatte.