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EU-Kommission mahnt Deutschland und NRW ab

Erhebliche Versäumnisse bei der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie am Unteren Niederrhein

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as diese Woche bekannt gewordene Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland kritisiert den unzureichenden Schutzes von Vogelarten und Lebensräumen und nennt ganz konkret die Missstände am Unteren Niederrhein. Hier belegt auch der NABU seit Jahren den Rückgang geschützter wildlebender Vögel und fordert die Herstellung einer ausreichenden Schutzgebietskulisse. Während die EU Kommission NRW und den Unteren Niederrhein und die Schutzgebiete von europäischem Rang ins Visier nimmt, wird am Niederrhein aktuell der Bau einer Windkraftanlage mitten im Schutzgebiet geplant.

 

Angesichts der von der EU-Kommission geforderten dringenden Maßnahmen sieht der NABU seine kürzlich eingereichte Klage gegen die Windkraftanlage am Standort Salmorth als einen entscheidenden Schritt, um den Schutz der biologischen Vielfalt zu gewährleisten und Deutschland zur Einhaltung seiner internationalen Verpflichtungen zu bewegen.

Mit der Klage und dem zunehmenden Druck der EU-Kommission erhofft sich der NABU NRW ein Umdenken bei der Planung von Infrastrukturprojekten, insbesondere in oder nahe schützenswerter Naturlandschaften.

 

Dr. Heide Naderer, Landesvorsitzende des NABU NRW, kommentiert: „Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission unterstreicht die Dringlichkeit, diesen wichtigen Schutzgebieten und Schutzgütern Priorität einzuräumen. Es ist nun unumgänglich, dass Deutschland seine Verpflichtungen ernst nimmt – angefangen bei der Revision potentiell schädlicher Projekte wie der Windkraftanlage in Salmorth.“