NABU und NAJU NRW fordern verbindliche Vorgaben in der Klimagesetzgebung Nordrhein-Westfalens.
Düsseldorf – Das Klimaschutzgesetz ist in seiner jetzigen Form nicht verfassungskonform, so das Bundesverfassungsgericht Ende April. Für eine generationengerechte Klimaschutzpolitik auch ab 2030, muss das Klimapaket der Bundesregierung nun um die bisher fehlenden Vorgaben für die Minderung von CO2-Emissionen nach 2030 nachgebessert werden. Welche Folgen hat das nun für die aktuell in Überarbeitung befindliche Klimaschutzgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen? Der Naturschutzbund (NABU) NRW und sein unabhängiger Jugendverband, die Naturschutzjugend (NAJU) NRW, sehen auch hier erheblichen Nachbesserungsbedarf.
„Es bedarf einer sofortigen Anpassung der nordrhein-westfälischen Gesetzesentwürfe an diese neuen bundesweiten Vorgaben. NRW braucht ein Klimaschutzgesetz inklusive Regelungen zur Klimaanpassung und keine willkürliche Trennung dieser eng miteinander in Bezug stehenden gesetzlichen Vorgaben und deren praktischer Umsetzung. Und es braucht endlich verbindliche Regelungen für verschiedene Sektoren wie den Verkehr, die Landwirtschaft und die Energiewirtschaft, damit Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen bis 2030 und darüber hinaus nicht nur ein Lippenbekenntnis ist“, sagte Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW, heute in Düsseldorf.
„Das Bundesverwaltungsgericht hat den Umweltschutz zum Grundrecht erklärt. Die NRW-Landesregierung muss der spätestens aus dieser Entscheidung entstehenden Verpflichtung zum Klimaschutz nachkommen und einen klaren Plan vorlegen wie NRW zeitnah, generationengerecht und verpflichtend klimaneutral wird. Nach dem Karlsruher Urteil ist auch das vorgelegte NRW-Klimaschutzgesetz verfassungswidrig, da die Folgen und Lasten der Klimakrise auf die kommenden Generationen abgewälzt werden“, so Lukas Stemper, Vorsitzender der NAJU NRW.
Die vorgelegten Entwürfe des Klimapakets in NRW bestehend aus dem Klimaschutzgesetz und einem Klimaanpassungsgesetz lehnen NABU und NAJU deshalb ab. Es gebe keine Ansätze für einen hinreichenden und verbindlichen Klimaschutz. Im Gegenteil, Steuerungsinstrumente wie der bisher im geltenden Klimaschutzgesetz enthaltene Klimaschutzplan der Landesregierung oder die Klimaschutzkonzepte öffentlicher Stellen und der Kommunen sollen weitgehend gestrichen werden. Das langfristige Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, ist nicht ambitioniert genug, um den Temperaturanstieg auf die im Pariser Klimaabkommen vereinbarten 1,5 Grad zu begrenzen. Zumal konkrete Zielvorgaben fehlen, wie diese Emissionsreduzierung erreicht werden soll.
„Anstatt diese Defizite zu korrigieren, erfolgt durch die Gesetzesänderung nun eine noch weiter gehende Deregulierung, die dem dringenden Umsteuern im Klimaschutz nicht gerecht wird“, so Naderer weiter. Die in der Novellierung in den Vordergrund tretenden Aspekte, wie innovative Investitionen der Wirtschaft in den Klimaschutz oder eigenverantwortliches Handeln von öffentlichen Stellen und Gemeinden, sind ohne verbindliche staatliche Vorgaben ungeeignet den Klimawandel zu begrenzen. Naderer: „NRW muss schneller klimaneutral werden. Dazu muss der Ausstoß der Treibhausgase im ersten Schritt bis 2030 um 65% im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie das NRW-Klimapaket nun zügig nachbessert und auf den 1,5-Grad-Pfad bringt.“
Und Stemper ergänzt: „Der Landesregierung fehlt scheinbar jeder Weitblick und jedes Realitätsbewusstsein. Jeder weitere Tag, an dem wir jetzt keinen Schritt hin zu mehr Klimaschutz machen, führt zu dramatischen Folgen und weitreichenden Einschnitten in die Lebensqualität der nächsten Generationen. Was wir jetzt brauchen sind klare Einsparungsziele für alle Sektoren und ein lückenloses und verbindliches Konzept für ein klimaneutrales NRW.“
Die ausführlichen Stellungnahmen der Naturschutzverbände zum nordrhein-westfälischen Klimaschutzgesetz und zum Klimaanpassungsgesetz sind unter www.nabu-nrw.de zu finden.