Anhörung im Landtag: Regierungsfraktionen planen Windenergieausbau auf Kosten der Natur
Düsseldorf – Der Windenergieausbau in NRW ist mit zwei Gesetzesentwürfen und einem Antrag zentrales Thema bei der heutigen Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Digitalisierung im Landtag NRW. Konkret beschäftigen sich die beiden Gesetzesentwürfe mit der 1000-Meter-Mindestabstandsregelung zwischen Windenergieanlage und Wohnbebauung, während der Antrag ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und Erweiterung der Flächenkulisse für die Windenergienutzung darstellen soll.
NABU-Landesvorsitzende Dr. Heide Naderer nimmt als Sachverständige teil und zieht im Vorfeld der Anhörung ein kritisches Resumée zu den vorliegenden Beratungsgegenständen: „Leider werden die aktuellen landespolitischen Maßnahmen dem eigenen Anspruch nicht gerecht, Biodiversitäts- und Klimakrise als gleichwertig zu begreifen und dementsprechend naturverträgliche Lösungswege für das Spannungsfeld zwischen Windenergie, Natur- und Artenschutz aufzuzeigen.“, so Naderer. Stattdessen sei gemäß dem vorliegenden Antrag wortwörtlich beabsichtigt „die Spielräume des Arten- und Naturschutzrechts im Sinne des Ausbaus der Windenergie zu nutzen“ - parallel und abgestimmt mit der bundespolitischen Stoßrichtung im Sinne eines Windenergieausbaus zu Lasten des Naturschutzes.
Das erhebliche Ungleichgewicht spiegele sich in etlichen Aspekten wieder: „Es ist bezeichnend, dass die Regierungsfraktionen einerseits an der 1000-Meter-Mindestabstandsregel festhalten möchte und im Gegenzug den Windenergieausbau in ökologisch sensiblen Bereichen – wie etwa in Nadelwäldern - forciert“, so Naderer. „Seit der Einführung fordert der NABU NRW die Abschaffung dieser pauschalen Abstandsregelung. Nur so kann ein naturverträglicher Ausbau in unserem dichtbesiedelten Bundesland gelingen.“
Der im Antrag enthaltenen Zielsetzung, für den Ausbau der Erneuerbaren Energien keine Flächenbedarfe mehr für den naturschutzrechtlichen Ausgleich entstehen zu lassen - sondern vorrangig Ersatzgelder für Natur- und Artenschutz vorzusehen – zeigt Dr. Naderer die rote Karte: „Naturschutz benötigt Fläche, die nicht durch Geld kompensiert werden kann!“ Einer der wenigen Lichtblicke des Antrags stellt die in Aussicht gestellte Prüfung bzw. Anpassung der Windenergienutzung in Gewerbe- und Industriegebieten und weiteren vorbelasteten Gebieten dar.
Bei weiteren Aspekten käme es konkret auf die Umsetzung an, wie u.a. bei der geplanten „gerechten Verteilung des Windenergieausbaus zwischen allen Planungsregionen“ im Zuge der Umsetzung des letztjährig verabschiedeten „Wind-an-Land-Gesetz“ auf Bundesebene. Hier fordert der NABU NRW, bei der räumlichen Steuerung die Belange des Natur- und Artenschutzes integral zu berücksichtigen und dementsprechend naturschutzfachlich sensible und besonders konfliktreiche Gebiete bei der Flächenauswahl auszuschließen.
Die vollständige Stellungnahme des NABU NRW zum Windenergieausbau finden Sie hier: https://nrw.nabu.de/imperia/md/content/nrw/stellungnahmen/2023-02_stellungnahme_zum_windenergieausbau.pdf