Das JHQ war viele Jahrzehnte lang ein Stützpunkt der britischen Streitkräfte in Deutschland und der NATO.
Die Stadt möchte hier ein rund 60 Hektar großes, möglichst nachhaltiges Gewerbegebiet realisieren, außerdem gibt es Pläne des Landes für ein Abschiebegefängnis.
Doch wie sehen die Mönchengladbacher Bürgerinnen und Bürger das? Was wünschen Sie sich für das JHQ?
Dieser Frage geht Manfred Langen, CDU-Ratskandidat für RheindahlenLand und Vorsitzender des Fördervereins JHQ, in einer Umfrage nach.
Welche Nutzung wünschen Sie sich? Möchten Sie als Bürger in die Planung mit eingebunden werden? Was sollte auf keinen Fall passieren? Die Teilnahme an der Umfrage ist anonym möglich.
Die Umfrage von Manfred Langen finden Sie hier: https://forms.cloud.microsoft/e/4pcLVcMtCu
Vorschläge des NABU Mönchengladbach für eine ökologische Optimierung des JHQ
Gerade im Zusammenhang mit den Plänen zur Errichtung eines Abschiebegefängnisses sei noch einmal betont, dass die Wiederherstellung einer natürlichen Landschaft einen Vorrang haben soll. Dies kann aber nur verwirklicht werden, wenn die Planung auf eine zusätzliche flächenintensive Nutzung (Wohnraum, Gewerbegebiete, Sportanlagen etc.) verzichtet.
- Von größter Bedeutung ist die Rücksichtnahme auf das FFH-Gebiet Knippertzbach/Helmbachtal. Das Gebiet muss unantastbar bleiben. Es gilt, die dreihundert Meter breite Pufferzone in einem natürlichen Zustand zu belassen oder diesen Zustand wiederherzustellen. Gebäude in dieser Zone sollten zurückgebaut oder, sofern es eine Schadstoffbelastung zulässt, einem einsetzenden Verfall überlassen werden.
- Flächen, die vor oder während der militärischen Nutzung als Wasserschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen wurden, sollten von jeder Nutzung ausgenommen werden, um eine natürliche Sukzession zu ermöglichen. Selbstverständlich gilt dies auch für Schutzausweisungen für die Zeit nach 2013.
- Die zwischenzeitlich zurückgekehrte Natur oder natürliche bzw. naturnahe Flächen, die von der britischen Rheinarmee angelegt oder geduldet wurden, sollten nach den folgenden Kriterien
geschützt und gepflegt werden:
A) Gehölzgruppen (Bäume und Sträucher mit einer entsprechenden Krautschicht), die einem Feldgehölz bzw. einem kleinen Waldentsprechen.
B) Solitärbäume und/oder Baumgruppen, die den Wert eines Biotop- bzw. Habitatbaumes haben oder zukünftig haben werden.
C) Flächen, die wegen ihrer ehemaligen Nutzung eine besondere Verdichtung aufweisen (Sportplätze, Marktplätze, Wege oder Straßen) und im Verlauf ihres Zerfalls eine Entwicklung zum Magerrasen-Biotop ermöglichen oder zu potenziellen Flächen für die Ansiedlung von Heide-Beständen werden.
D) Nicht mehr genutzte oder nutzbare Gebäude, die zwischenzeitlich Fledermäusen, Insekten und Höhlenbrütern einen Lebensraumbieten. (Unser Fledermausexperte Michael Haberl konnte die Arten Abendsegler und kleiner Abendsegler für den Hardter Wald nachweisen).
E) Etwaige Wasserflächen oder Wiesenareale.
Im Zusammenhang mit der Rekultivierung und Renaturierung unserer vom Tagebau erheblich geschädigten Landschaft muss immer wieder mit Nachdruck auf den Wert der im Westen der Stadt gelegenen Wälder hingewiesen werden. Diese Gebiete sollten für die Herstellung eines Verbundsystems zwischen der Eifel und den Waldgebieten entlang der niederländischen Grenze tunlichst natürlich oder naturnah erhalten bleiben.