· 

Landesnaturschutzgesetz: Geplante Änderung ist vollkommen unzureichend

BUND, NABU und LNU fordern die Stärkung des Naturschutzrechts, um den Verlust der Artenvielfalt zu stoppen

 

Düsseldorf – Der fortschreitende Verlust von Arten und Lebensräumen erfordert aus Sicht der Naturschutzverbände BUND, NABU und LNU eine grundlegende Stärkung des Naturschutzrechts und seines Vollzugs in Nordrhein-Westfalen. Die von der Landesregierung geplante Änderung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) bleibt jedoch deutlich hinter den ökologischen Herausforderungen zurück. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren die Verbände, dass viele der vorgesehenen Einzeländerungen bestehende Schutzinstrumente schwächen, anstatt sie konsequent weiterzuentwickeln.

 

Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND: „Angesichts der aktuellen Biodiversitätskrise braucht NRW ein schlagkräftiges Naturschutzgesetz. Doch der vorgelegte Entwurf ist vollkommen unzureichend. Statt die bestehenden Instrumente konsequent zu stärken und um die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung zu erweitern, verliert sich die Landesregierung in vielen Einzeländerungen.“

 

Aus Sicht der Verbände braucht es für eine echte Novellierung ein landesweites Landschaftsprogramm, endlich eine Konkretisierung der guten fachlichen Praxis für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie eine Erweiterung der gesetzlich geschützten Biotope um hochwertige Lebensräume in NRW. Gleichzeitig ist eine deutlich bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Naturschutzbehörden notwendig, um die erforderlichen Aufgaben überhaupt bewältigen zu können.

 

Schutz wertvoller Naturräume

Besonders kritisch sehen die Verbände Regelungen, die den Schutz zentraler Lebensräume infrage stellen. Dazu zählen unter anderem die Lockerung des Umbruchverbots für Dauergrünland, die Aufweichung des gesetzlichen Alleenschutzes, Einschränkungen beim Schutz von Streuobstwiesen sowie die geplante Beschränkung des Vorkaufsrechts des Landes für Flächen in Schutzgebieten.

Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW: „Der Schutz, Erhalt und die Wiederherstellung unserer wertvollen Naturräume muss oberstes Gebot sein – jede weitere Verschlechterung ist angesichts der Biodiversitätskrise schlicht inakzeptabel. Die vorgesehenen Änderungen im Landesnaturschutzgesetz geben keine hinreichende Antwort auf die fortschreitende Degradierung der Lebensräume, den weiter zu beobachtenden Arten- und insbesondere Insektenschwund.“

 

Beteiligungsrechte sichern statt beschneiden

Für Kritik sorgen auch die geplanten Änderungen bei den Möglichkeiten für die Zivilgesellschaft, inhaltlich mitzuwirken – ein Trend, der sich aktuell bundes- und EU-weit beobachten lässt.

Mark vom Hofe, Vorsitzender der LNU NRW: „Beteiligungen der Naturschutzverbände an Planungsvorhaben sowohl zeitlich wie inhaltlich einzuschränken, beschleunigt Planungen nicht, sondern verschärft Konflikte und erzeugt häufiger Fehler. Lokales Fachwissen kann nur dann frühzeitig und konstruktiv eingebunden werden, wenn alle Unterlagen umfassend und rechtzeitig zur Verfügung stehen, damit sich die Ehrenamtlichen in ihrer Freizeit ausreichend damit befassen können. Das ehrenamtliche Engagement ist ein hohes Gut in allen gesellschaftlichen Belangen und darf nicht unnötig zurückgeschraubt werden.“

 

Gleichzeitig muss aus Sicht der Naturschutzverbände die Beteiligung der Naturschutzbeiräte bei den Landkreisen so ausgestaltet sein, dass sie die Belange von Natur und Umwelt tatsächlich unabhängig vertreten können – durch eine Mehrheit an Vertreter*innen aus Verbänden, die sich ausschließlich deren Schutz widmen, einen klar definierten Beteiligungskatalog und realistische Fristen.