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Klimaanpassungsgesetz: Entwurf wird dringendem Handlungsbedarf nicht gerecht

BUND, NABU und LNU fordern gesetzliche Verankerung der Klimaanpassung als überwiegendes öffentliches Interesse

 

Düsseldorf – Angesichts der wachsenden Gefahren durch den Klimawandel kritisieren die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände BUND, NABU und LNU den Entwurf des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) als unzureichend. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern die Verbände einen klaren Vorrang für natürliche Klimaanpassungsmaßnahmen und eine verbindliche Sicherung der dafür notwendigen Flächen.

 

Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND NRW: „Die Klimakrise ist längst Realität – von Überschwemmungen im Ahrtal bis zu wiederkehrenden Hitze- und Dürreperioden in den letzten Jahren. Maßnahmen zur Anpassung sind nicht mehr verhandelbar, sondern elementare Daseinsvorsorge. Daher muss jetzt Schluss sein mit unverbindlichen Absichtsbekundungen. Insbesondere der Schutz relevanter Flächen muss eindeutig über die Interessen zum Bau von weiteren Straßen oder Wohngebieten gestellt werden.“

 

Die Verbände fordern deshalb, für die Klimaanpassung ein „überragendes öffentliches Interesse“ im Gesetz zu verankern. Eine wirksame Klimaanpassung muss dabei konsequent auf natürliche Lösungen und Flächenschutz setzen. Zwar greift der Entwurf an einzelnen Stellen Synergien mit Biodiversität und natürlichem Klimaschutz auf. Diese unverbindlichen Maßnahmen reichen den Verbänden jedoch nicht aus: Sie fordern unter anderem eine konkrete Benennung von Flächen, die für die Anpassung an die Klimaänderungen relevant sind. Diese sollen als eigenständige Kategorien mit Vorrangwirkung in der Flächenplanung entwickelt werden.

 

Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW: „Der Schutz und die Renaturierung geschädigter Ökosysteme müssen in NRW endlich oberste Priorität bekommen. Denn die Natur ist unsere stärkste Verbündete im Kampf gegen die Klimakrise. Intakte Böden, Wälder und Grünlandflächen machen uns widerstandsfähiger gegen Hochwasser und Dürren, gut vernetzte grün-blaue Infrastruktur in den unzähligen Ballungszentren NRWs schaffen Abkühlung bei Extremtemperaturen.“

 

Ein weiterer zentraler Punkt der Stellungnahme betrifft die Klimaanpassung auf kommunaler Ebene. Die grundsätzliche bundesrechtliche Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte muss aus Sicht der Verbände nun im Landesrecht klar geregelt werden – einschließlich Zuständigkeiten, Fortschreibungsfristen, Beteiligung und Berichterstattung.

 

BUND, NABU und LNU fordern den Landtag auf, das Gesetz grundlegend nachzubessern und Klimaanpassung sowie Klimaschutz als zentrale Elemente der öffentlichen Daseinsvorsorge mit dem notwendigen rechtlichen Gewicht auszustatten.

 

Zur Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Entwurf des Klimaanpassungsgesetzes NRW