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Entnahme und Ableitung von Grundwasser für Entwässerung des Tagebaus Hambach

Der NABU schließt sich der Ihrer Behörde bereits übersandten nachfolgend zitierten Stellungnahme von Herrn Karl Sasserath, Mönchengladbach, an: [...]Beginn Zitat: dem o. a. von Ihrer Behörde mit Datum vom 14.06.19 bekanntgemachten Antrag widerspreche ich. Der Antrag der RWE Power AG ist in Gänze abzulehnen. Die von der Bundesregierung eingesetzte „Kommission Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ [...] hat mit Datum vom 30.01.19 einen mit 27:1 Stimmen der Mitglieder getragenen Beschluss vorgelegt, der einen Pfad zur Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland beschreibt. Dieses Ergebnis bedeutet unzweifelhaft erhebliche und sehr grundsätzliche Veränderungen gegenüber den bisherigen Planungen beim Braunkohletagebau Hambach. So erklärt die Kommission die Erhaltung des Hambacher Waldes ausdrücklich für „wünschenswert“.

 

Notwendige und kurzfristig zu erfolgende Kraftwerksstillegungen zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele werden ganz überwiegend an den Standorten erfolgen, die vom Tagebau Hambach mit Braunkohle versorgt werden. Sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung NRW haben mehrfach, auch durch die Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten, erklärt, dass sie eine 1:1-Umsetzung des Ergebnisses der Kohlekommission anstreben. Insofern sollte eigentlich klar sein, dass durch den laufenden Abbau und die dazugehörigen Maßnahmen im Vorfeld [...] sowie durch neue Genehmigungen keine weiteren Fakten und Rechte für den Bergbautreibenden geschaffen werden, die dem Ergebnis der Kohlekommission zuwiderlaufen könnten.

 

Dies tut der vorliegende Antrag der RWE Power AG aber explizit. Der Erläuterungsbericht des Antrags der RWE Power AG hebt, wie ab Seite 15 unzweifelhaft nachzulesen ist, auf eine Fortsetzung des Tagebaus Hambach wie bis dato geplant ab. Von einem vorzeitigen Ende, wie es sich aus dem Ergebnis der Kohlekommission ergibt, ist dort nichts zu lesen. Die im Antrag beschriebenen Sümpfungsmaßnahmen haben katastrophale Auswirkungen auf das natürliche Grund- und Oberflächenwassergefüge in der gesamten, weit über die unmittelbare Tagebaubereich hinausgehende Region. Im Falle der Bewilligung des Antrags erhält die RWE Power AG Rechte, die die Natur in erheblichem Maße schädigen, den politischen Zielen widersprechen und für die Energieversorgung überhaupt nicht erforderlich sind. Im Falle der vorzeitigen und baldigen Einstellung der Kohleförderung im Tagebau Hambach müssen selbstverständlich auch noch weitere wasserwirtschaftliche Maßnahmen über einen längeren Zeitraum erfolgen, um die erheblichen Alt- und Ewigkeitslasten des Tagebaus wenigstens in Grenzen zu halten. [...] Ende Zitat.

 

Karheinz Büchner


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Einwendung gegen den Antrag der RWE Power AG auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach im
Stellungnahme Einwendung Antrag RWE Powe
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