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Landeswassergesetz: Demontage des Grundwasser- und Gewässerschutzes

Anlässlich der Anhörung zur Novelle des Landeswassergesetzes am kommenden Montag fordern die NRW-Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) die schwarz-gelbe Landesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzunehmen.

 

Die Novelle würde den Grundwasser- und Gewässerschutz nahezu vollständig demontieren. So sei zukünftig vorgesehen auf Gewässerrandstreifen zu verzichten, den Rohstoffabbau in Trinkwasserschutzgebieten zu erlauben und Wassernutzungsrechte zu vereinfachen. Dies sei gerade in Zeiten des Klimawandels und angesichts des rapiden Verlusts an Biodiversität ein fatales Signal und unterstreiche die Dringlichkeit der von BUND, LNU und NABU getragenen Volksinitiative „Artenvielfalt in NRW“.

 

Besonders gravierend sei aus Sicht der Naturschutzverbände die vorgesehene Streichung der Gewässerrandstreifen. Die Begründung der Landesregierung, dass diese schon in der Dünge-Verordnung vorgesehen sind, sei nur die halbe Wahrheit: „Diese sieht Gewässerrandstreifen nur in Hanglagen vor - wir brauchen aber Gewässerrandstreifen im ganzen Land, gerade auch im Flachland“, sagte die NABU-Landeschefin Dr. Heide Naderer. Denn Bäche, Flüsse und ihre Auen seien hochspezielle Lebensräume und wichtige Wanderkorridore für Pflanzen und Tiere und benötigten effektiven Schutz, um diese Funktion auch erfüllen zu können. “Deshalb ist die Sicherung lebendiger Gewässerrandstreifen ohne Gift und Gülle unerlässlich! Doch was macht die Landesregierung? – Sie streicht sie aus dem Gesetz!“, so Naderer weiter.

 

Lesen Sie die vollständige Meldung beim NABU NRW

 

Foto: NABU/CEWE/Peter Gerlach