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Abschuss von Wölfen nur als letztes Mittel der Wahl

Natur- und Umweltschutzverbände erwarten eindeutige Beweise für Überwindung des empfohlenen Herdenschutzes im Fall von GW 954f

 

Düsseldorf – Seit mehr als einem Jahrzehnt setzen sich die Landesverbände von Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) für die Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung ein. Anlässlich der anhaltenden Forderungen nach einem Abschuss von Wolf GW 954f im Wolfsgebiet Westmünsterland und den laufenden Vorbereitungen von Seiten des Landes beziehen die nordrhein-westfälischen Umwelt- und Naturschutzverbände nun Stellung und fordern, die Abschusspläne nicht weiter voranzutreiben. Von flächendeckenden und funktionstüchtigen Herdenschutz ist man in den NRW-Wolfsgebieten und gerade auch im Raum Schermbeck weit entfernt. Dies ist aber Voraussetzung um überhaupt einen Abschuss in Erwägung ziehen zu können.

 

BUND, LNU und NABU weisen darauf hin: Der Wolf ist nach europäischem und bundesdeutschem Artenschutzrecht streng geschützt. Europa wie Deutschland und hier auch NRW müssen ihr Teil dazu beitragen, dass die Wolfspopulation einen günstigen Erhaltungszustand erreicht. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums wird der Erhaltungszustand des Wolfes, trotz der Zunahme der Wolfspopulation in Deutschland, aufgrund der bisher noch zu geringen Anzahl (im Besonderen der Weibchen) und Verbreitung der Wölfe als "ungünstig - schlecht" bewertet. Erst wenn Wölfe auch in bisher nicht vom Wolf besiedelten, aber besiedelbaren Gebieten vorkommen und ihre Zahl so groß ist, dass der Wolf auch langfristig ohne Inzuchterscheinungen in Deutschland überleben kann, kann der Erhaltungszustand als "günstig" bewertet werden“. Dieser günstige Erhaltungszustand sei darüber hinaus dann auch für die Zukunft zu gewährleisten. Die Existenz des bisher einzigen rein nordrhein-westfälischen Rudels durch die jetzt geplante Tötung der reproduzierenden Fähe bewusst auf´s Spiel zu setzen, ist aus Sicht der Verbände nicht mit EU-Recht vereinbar.

 

Zudem suggeriert ein Abschuss eine Lösung, die nicht von Dauer sein wird. Einmal besetzte Wolfsreviere werden von anderen Wölfen wieder besetzt werden. Auch diese werden bei unzureichendem Herdenschutz ebenfalls lernen, Weidetiere als Beute zu sehen. Hier sind die Tierhalter in der Pflicht, die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel zu nutzen und ihre Tiere wolfssicher zu schützen. Damit dies möglichst flächendeckend geschehen kann, muss das Land endlich ganz NRW als Förderkulisse ausweisen. Nur so lässt sich verhindern, dass wandernde Wölfe problematisches Verhalten gegenüber Weidetieren erlernen.

 

Grundsätzlich ist der Abschuss keine Lösung, so BUND, LNU und NABU. Bevor man über den Abschuss eines Tieres überhaupt nachdenke, müssen alle zumutbaren Alternativen wie wolfsabweisende Herdenschutzzäune, Schutzhunde sowie Aufstallungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein. Da die Qualität des Herdenschutzes für die Entwicklungen in einem Wolfsgebiet extrem wichtig ist, fordern die Naturschutzverbände darüber hinaus, dass die LANUV-Tabelle der NRW-Nutztierrisse um einen entsprechenden Nachweis über die Herdenschutzmaßnahmen bei jedem Riss ergänzt wird.

 

Die ausführliche Stellungnahme von BUND, NABU und LNU zum geplanten Wolfsabschuss ist zu finden unter https://www.bund-nrw.de/fileadmin/nrw/dokumente/Naturschutz/Wolf/2023_11_18_STN_NV_abschuss_gloria_web.pdf.